Astoria

Diesem Mietvertrag ist eine Hausordnung beigeschlossen, zu deren Einhaltung sich der Mieter verpflichtet. Diese Hausordnung stellt einen Bestandteil des Mietvertrages dar. Der Mieter verpflichtet sich in diesem Zusammenhang insbesondere die Ruhezeiten einzuhalten. Read more


1. Der Einzug ist jeweils zum 1. des Monats vorgesehen, der Auszug jeweils zum 31. des Monats. An den Umzugstagen ist besondere Vorsicht auf die in den gekennzeichneten Bereichen fahrenden Kraftfahrzeuge zu geben.

2. Die Ruhezeiten gelten von 22:00 bis 6:00 Uhr, alle 7 Tage der Woche. Zu diesen Zeiten sind sämtliche störenden und lauten Geräusche zu vermeiden. Normale Wohngeräusche sind kein ungebührlicher Lärm.

3. Je nach Dauer der Sanierungsarbeiten wird den MieterInnen ein Stockwerk zugewiesen. Im Erdgeschoss befinden sich kurzzeitige Mieter mit einer Aufenthaltsdauer bis zu 5 Wochen. Im 1. und 2. Obergeschoss befinden sich mittelfristige Mieter mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 6 Monaten. Im 3. Obergeschoss befinden sich langfristige Mieter mit einer Aufenthaltsdauer ab 6 Monaten und länger.

4. Jeder/Jedem Mieter wird ein Schlafzimmer als Privatraum zugewiesen sowie die dazugehörige Lagerfläche in vom Wohnhaus ASTORIA bereitgestellten Regalen. Umzugskartons sowie Kisten sind ordentlich in die Regale einzuordnen. Pro Regalboden sind max. 80kg Gewicht zulässig.

5. Im Wohnhaus Astoria gilt das Grundprinzip der Gemeinschaftlichkeit und des fürsorglichen Umgangs mit den Besitztümern aller BewohnerInnen. Gemeinschaftsräume sind sauber zu halten und die MieterInnen sind dafür verantwortlich selbstverschuldete Verschmutzungen zu beseitigen. Die mitgebrachte Einrichtung wird von den MieterInnen geteilt, bei Entstehung eines Schadens ist die/der VerursacherIn für die Reparatur zuständig.

6. Die BewohnerInnen können über die Benützung der Gemeinschaftsräume gemeinsam bestimmen. Die/Der MieterIn hat sich an die von der Mehrheit unterstützten Regelungen zu halten. Wenn sich die/der MieterIn nicht an diese Regelungen hält, kann sie/er von der Nutzung ausgeschlossen werden.

7. Je Geschoss gibt es ein gemeinschaftlich genutztes Wohnzimmer, welches in Abteile unterteilt ist. Jedes Abteil sowie die dazugehörige Lagerfläche wird von zwei Parteien geteilt.

8. Je Geschoss gibt es eine gemeinschaftlich genutzte Küche. Jeder Partei wird Lagerfläche in den bereitgestellten Regalen zugewiesen. Mitgebrachte Geräte, sind in den dafür vorgesehenen Flächen unterzubringen. Der Speisesaal wird von allen Parteien geteilt. Es steht den MieterInnen frei wo sie ihr Mobiliar unterbringen.

9. Die Erschliessungshalle der Schlafzimmer kann von den Parteien gemeinschaftlich genutzt werden. Diese ist jedoch an den Umzugstagen jedenfalls freizuhalten um die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen zu gewährleisten.

10. Nicht mehr genutzte Möbel und andere Besitztümer können im Gebrauchtwarenhandel im Erdgeschoss zum Verkauf angeboten werden. Beim Ein- sowie Auszug sind jedenfalls alle mitgebrachten Möbel und andere Besitztümer, sofern nicht zum Verkauf angeboten, wieder mitzunehmen. Read less

Place
Wien
Year
2023
Author(s)
Tatjana Bergmeister
Team
Arno Brandlhuber, Bing Liu, Giacomo Ardesio, Jolene Lee, Meghan Rolvien, Severin Bärenbold, Olaf Grawert, Pan Hu
Contributor(s)
Anton Krebs